Leinenpflicht
Im Tierschutzgesetz ist festgelegt: " Hunde müssen täglich im Freien und entsprechend ihrem Bedürfnis ausgeführt werden. Soweit möglich sollen sie sich dabei auch unangeleint bewegen können".
Leider werden die Regeln im Laufe der Jahre immer strenger, da es zu Unfällen mit Bissen oder Wildtieren gekommen ist. Wir stellen nachfolgend einige Informationen zur Verfügung – nicht um dich zu belehren, sondern um dir möglichst viele Informationen zur Verfügung zu stellen, um neue einschränkende Massnahmen zu vermeiden.
Allgemein
In der Schweiz müssen Hunde in öffentlichen Bereichen an der Leine geführt werden. Ausserhalb dieser Bereiche dürfen sie im Regelfall ohne Leine ausgeführt werden, sofern sie immer unter Kontrolle sind (jederzeit in Sichtweite und mit einem hervorragenden Rückruf).
Dann müssen auch die kommunalen Regeln (z.B. Schutzgebiete) und natürlich die Beschilderung vor Ort berücksichtigt werden. Hunderassen, die als potenziell "gefährlich" gelten, unterliegen noch strengeren Vorschriften, daher ist es am besten, sich beim Zielkanton zu erkundigen.
Am Waldrand und im Wald während der Brutzeit der Wildtiere
In den Kantonen, in denen es kein offizielles Gesetz gibt, wird empfohlen, Hunde an der Leine zu führen, um die Natur zu schützen und Zwischenfälle zu vermeiden.
Nachfolgend die Tabelle mit den Verpflichtungszeiten nach Kantonen:
Kanton |
Periode |
Bemerkung |
---|---|---|
Aargau |
01.04-31.07 |
|
Appenzell Ausserrhoden |
- |
|
Appenzell Innerrhoden |
- |
|
Basel-Landschaft |
01.04-31.07 |
|
Basel-Stadt |
- |
|
Bern |
|
|
Freiburg |
01.04-15.07 |
|
Genf |
01.04-15.07 |
|
Glarus |
Ganzjährig |
|
Graubünden |
- |
|
Jura |
- |
|
Luzern |
01.04-31.07 |
näher als 50 m zum Waldrand |
Neuenburg |
15.04-30.06 |
|
Nidwalden |
- |
|
Obwalden |
- |
|
Schaffhausen |
15.04-30.06 |
|
Schwyz |
Ganzjährig |
|
Solothurn |
01.04-31.07 |
|
St. Gallen |
01.04-15.07 |
|
Tessin |
Ganzjährig |
|
Thurgau |
- |
|
Uri |
- |
|
Waadt |
01.04 -15.07 |
|
Wallis |
- |
|
Zug |
- |
|
Zürich |
01.04-31.07 |
näher als 50 m zum Waldrand |
Warum ist es wichtig, in dieser Zeit vorsichtig zu sein?
Nach der Winterperiode sind sowohl die Wildtiere geschwächt als auch die gerade geborenen Jungtiere sehr schwach – was sie zu einer leichten Beute macht.
Gebissen zu werden, oder noch schlimmer, die einfache Tatsache, ein Tier zu verfolgen, kann grossen Stress für das Tier bedeuten, was zu einem Herzinfarkt oder Schwierigkeiten bei der Geburt führen kann.
Auch für dein Hund ist es nicht ohne Konsequenzen und könnte gefährlich werden indem er mitten auf einer Strasse landet, von einer Klippe abrutscht, etc.
Konsequenzen, wenn Sie die Gesetze nicht einhalten?
Die Nichteinhaltung eines Gesetzes führt zu einem Bussgeld. In einigen Kantonen können Hunde, die wiederholt bei der Jagd auf Wild gesehen wurden, ohne vorherige Warnung des Besitzers erschossen werden.
Unser Tipp?
- Es gibt Leinen in verschiedenen Längen, die deinem Hund einen gewissen Freiraum lassen. Dies sollte mit einem Geschirr anstelle eines Halsbandes kombiniert werden, um den Hals des Hundes bei starkem Zug zu schützen.
- In einigen Kantonen gibt es eingezäunte oder nicht eingezäunte Bereiche, in denen Hunde freilaufen können. Finde unsere Points of Interest auf unserer DFS-Karte!
- Um Zwischenfälle zu vermeiden, ist es besser, deinen Hund beim Kreuzen zurückzurufen (Spaziergänger, Radfahrer, Pferd usw.) und im Falle einer Begegnung mit einem anderen Hund, den anderen Besitzer zu fragen, ob dein Hund sich ihm nähern darf.
- Der Einsatz eines Hundetrainers kann hilfreich sein, um den Rückruf des Hundes zu perfektionieren. So kannst du den Rückruf in Anwesenheit anderer Hunde in einer sicheren Umgebung üben.
- Diese verschiedenen Gesetze ändern sich regelmässig, also bleibe dran 😉 Auf der Website der Stiftung TIR (Website in Deutsch und Englisch) findest du weitere Informationen zu den verschiedenen Gesetzen in Bezug auf Hunde.
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